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Garantie

Freiwillige Herstellergarantie für Schlauchboote BARK

Die Garantiezeit für unsere aufblasbaren Boote BARK beträgt 36 Monate ab dem Verkaufsdatum. Wir garantieren die Funktionsfähigkeit des aufblasbaren Bootes unter Beachtung der Betriebs- und Lagerungsrichtlinien. Der räumliche Geltungsbereich der Garantieleistung des Herstellers erstreckt sich auf das Europäische Union.

Die Garantie gilt für das aufblasbare Boot, die Beschläge und die komplette Ausstattung, ausgenommen:

- Luftpumpe (Handpumpe)
- Packtasche
- Paddeln
- Klebstoff im Reparaturset

Bitte beachten Sie: Die Klebeverbindung in den Nähten kann unter Lichteinwirkung eine gelbliche Tönung annehmen. Dies ist eine Eigenschaft des Klebstoffs und beeinträchtigt die Zuverlässigkeit der Verbindung und die Gesamtfunktionalität des Bootes nicht. Es handelt sich daher nicht um einen Herstellungsfehler.

Die Garantieansprüche erlöschen, wenn der Benutzer Änderungen am Design des aufblasbaren Bootes vornimmt.

Garantieansprüche sind ausgeschlossen bei Schäden an der Ware durch

- normalen Verschleiß
- Verstöße gegen die Betriebs- und Lagerungsrichtlinien
- Nichtbeachtung etwaiger Sicherheitsvorkehrungen
- Gewaltanwendung (z. B. Schläge)
- Reparaturversuche in Eigenregie
- Umwelteinflüsse

Im Garantiefall gewährt Ihnen der Hersteller als Garantiegeber im Rahmen dieser Garantie eine der folgenden Leistungen nach seiner Wahl:

- kostenfreie Reparatur der Ware oder
- kostenfreier Austausch der Ware gegen einen gleichwertigen Artikel

Im Garantiefall wenden Sie sich bitte an den Handelsvertreter des Garantiegebers:

JONO GmbH
Lindentalweg 3
44388 Dortmund

Tel. +49 231 586 954 28

Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Garantieleistung ist, dass dem Garantiegeber die Prüfung des Garantiefalls ermöglicht wird (z.B. durch Einschicken der Ware). Die Versandkosten bei einer Gewährleistung sind vom Käufer zu übernehmen. Die Versicherung ist obligatorisch. Es ist darauf zu achten, dass Beschädigungen der Ware auf dem Transportweg durch eine sichere Verpackung vermieden werden. Es ist für die Beantragung der Garantieleistung eine Rechnungskopie der Warensendung beizufügen, damit der Garantiegeber prüfen kann, ob die Garantiefrist eingehalten worden ist. Ohne Rechnungskopie kann der Garantiegeber die Garantieleistung ablehnen. Ferner müssen Sie Namen und Anschrift des Verkäufers mitteilen, sofern sich diese Daten nicht aus der Rechnungskopie ergeben sollten.

Wichtiger Hinweis: Durch diese Herstellergarantie werden Ihre gesetzlichen Rechte bei Mängeln nicht eingeschränkt und können von Ihnen unentgeltlich in Anspruch genommen werden. Von diesem Garantieversprechen bleiben etwaige bestehende gesetzliche Gewährleistungsrechte uns gegenüber folglich unberührt. Dieses Garantieversprechen des Herstellers verletzt Ihre gesetzlichen Rechte daher nicht, sondern erweitert Ihre Rechtsstellung vielmehr.

Sollte die Kaufsache mangelhaft sein, so können Sie sich in jedem Fall an uns im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung wenden und zwar unabhängig davon, ob ein Garantiefall vorliegt oder die Garantie in Anspruch genommen wird.

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